Urlaub mit Hund in Dänemark

Foto: Mette Johnsen

Hunde sind in Dänemark natürlich willkommen. Hunderttausende von deutschen Familien machen jedes Jahr einen erholsamen Urlaub mit ihrem Hund in Dänemark. Hier erfahren Sie alles über unsere Gesetze und Regeln und wo Sie am besten mit Ihrem Hund Urlaub machen können. 

In vielen Ferienhäusern und auf vielen Campingplätzen sind Haustiere willkommen – natürlich gratis! Eine Reihe von Ferienhäusern sind besonders haustierfreundlich: Die Grundstücke haben oft mind. 1.000 m2 Fläche ohne angelegte Gärten.  Mehr Infos zum Thema "Ferienhaus und Hund" finden Sie z.B. bei den Vermietungsbüros Novasol, Feriepartner Danmark oder Dancenter.

Auch viele Campingplätze  eignen sich perfekt für einen Urlaub mit Hund.

Urlaub mit Hund in Dänemark: Was muss ich beachten?

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Dänemark fahren, gibt einige Regeln zu beachten.

Auf der Seite der Dänischen Botschaft können Sie alle Infos zum Thema Reisen mit Haustieren nach Dänemark finden.

Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier durch einen Chip identifizierbar ist. Diese muss vorgenommen werden, bevor das Tier 8 Wochen alt ist.

EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung

Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.

Family with Dog in Kettrup Bjerge
Foto: Niclas Jessen

Hundegesetz

Seit 1.7.2014 gilt in Dänemark ein neues Hundegesetz, zu dem einvernehmlich Fachleute aus Tierschutzvereinen, Tourismusverbänden und dem zuständigen Ministerium gehört wurden. Dieses räumt einige Missverständnisse der Vergangenheit aus und schützt die Vierbeiner noch besser als bislang.

Beispielsweise wird in Streitfällen "mit Biss" ein Hundesachverständiger hinzugezogen, der beurteilt, unter welchen Umständen der Vorfall stattgefunden hat, ob etwa ein Hund im Vorfeld womöglich provoziert wurde oder nicht. Darüber hinaus wird das dänische Wegerecht (Mark- og Vejfredslov) dahingehend geändert, dass Hunde, die versehentlich fremden Privatgrund betreten, ohne Sanktionen bleiben.

Hunde von Urlaubern waren in der Vergangenheit zwar ohnehin nie im Blickfeld von Behörden, doch nun ist jeder Zweifel ausgeschlossen. Allerdings bleibt weiterhin - analog zur Gesetzgebung in mehreren deutschen Bundesländern – das Halten und damit auch die Einfuhr bzw. Mitnahme von dreizehn als besonders gefährlich eingestuften Hunderassen.

Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen ist in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Vergehen werden mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes.

1) Pitbull Terrier. 
2) Tosa Inu. 
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier. 
4) Fila Brasileiro. 
5) Dogo Argentino. 
6) Amerikanische Bulldogge. 
7) Boerboel. 
8) Kangal. 
9) Zentralasiatischer Ovtcharka. 
10) Kaukasischer Ovtcharka. 
11) Südrussischer Ovtcharka. 
12) Tornjak. 
13) Sarplaninac.

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Mehr Infos über Urlaub in Dänemark mit Hund finden Sie bei der Dänischen Botschaft.

(Quelle: Justizministerium und Dänische Botschaft)

 

Familie im Ferienhaus in Hitshals

Foto:Robin Skjoldborg

Leinenpflicht

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: 
• An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. 
• In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

Im Sommer können Sie vermehrt auch auf Kreuzottern treffen. In der Heide, in den Dünen, in Ferienhausgebiet oder Naturgebieten lebt die artengeschützte dänische Kreuzotter. Normal verzieht sie sich, wenn sie gestört wird, und beißt nur in sehr seltenen Fällen, falls sie sich bedroht fühlt. Wenn man einige Verhaltensregeln beachtet, ist die Chance gebissen zu werden minimal. Falls Ihre Katze oder Ihr Hund gebissen werden, suchen Sie einen Tierarzt auf, um ein Gegengift zu bekommen.