Entry to Denmark

Foto: Terry Mclaughlin - Copenhagen Media Center

If you've got this far, it must mean this relationship is starting to get serious! We want to tie the knot and make sure you get to know all our everyday wonders - and the quirky bits too. So here's a bit of helpful information about Denmark's visas and immigration rules.

Is Denmark part of the European Union?

Yes, Denmark is a member of the European Union, which means travel to and from Denmark is governed by EU law. Therefore, different entry requirements may apply depending on where you're travelling from, and what your nationality is.

It's easy to get to and from Copenhagen Airport with public transport

Foto:Jasper Carlberg - CPH Airport

What are the visa and entry requirements to Denmark?

EU citizens can travel freely to Denmark; citizens of other countries may require a visa. If you travel to Denmark from outside the Schengen agreement area, you may also require a visa. See here if you are from a country where you will need a visa to enter Denmark

Brexit and Denmark

Tourists

UK citizens can travel to any country in the Schengen area, including Denmark, for up to 90 days in any 180-day period without a visa. That also applies if you are visiting Denmark to attend business meetings, cultural or sporting events, or for short term studies or training. The whole visit has to be within the 90-day limit and visits to other Schengen countries within the previous 180 days count towards your 90 days.

At the Danish border control, UK citizens may need to use separate lanes from EU, EEA and Swiss citizens when queuing. Your passport may be stamped on entry and exit. 

Business travellers

If you come to Denmark for work or a longer stay and are a UK citizen, from 1 January 2021 you will have to apply for permission. If you are in Denmark with a visa or permit, the trip does not count towards your 90-day limit.

Further information is available from the British Foreign Office and the Danish Foreign Ministry

Cruise around Copenhagen with the harbour buses

Apply for a short term visa to Denmark

Foto: Astrid Maria Rasmussen - Copenhagen Media Center

The Schengen Agreement

Denmark is part of the European Union's Schengen Agreement, which means that you do not need to show your national ID card or passport when you are travelling to or from Denmark from another Schengen EU country. You are still recommended to bring your passport or ID card with you in case you need to prove your identity. Some airline operators still require you to present a passport even for travels within the Schengen area.

Schengen countries

The following countries are part of the Schengen Agreement: Austria, Belgium, Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Iceland, Italy, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg, Malta, Netherlands, Norway, Poland, Portugal, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden and Switzerland.

Can I bring my pet to Denmark?

There are certain restrictions to bringing pets and other animals in to Denmark. Consult the Danish Veterinary and Food Administration website to see what rules exist regarding your pet.

Hund am Strand von Løkken in Nordjütland, Dänemark

Foto:Mette Johnsen

Quick facts about entering Denmark

Aufgrund des Schengener Abkommens entfallen Ausweiskontrollen an den deutsch-dänischen Grenzen. Alle Grenzübergänge können rund um die Uhr passiert werden. Für Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen aus der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich ist jedoch weiter ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (mindestens bis zum Ende des Aufenthalts gültig) mitzuführen. 

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt ein Kinderreisepass.

Kinder (ab 13) müssen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen. Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig.

Früher ausgestellte Dokumente behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. 

Mehr Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen beim Dänischen Auswärtigen Amt finden Sie hier.

Auf der Seite des Dänischen Außenministeriums finden Sie die dänischen Repräsentationen (Konsulate, Botschaften, u. Ä.) in Deutschland und Österreich.

Botschaften in Dänemark

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Königreich Dänemark

Göteborg Plads 1
2150 Kopenhagen Nordhavn
Telefon +45 35 45 99 00
Fax +45 35 26 71 05 | +49 30 18 176 71 55

Österreichische Botschaft

Sølundsvej 1
2100 Kopenhagen
Telefon +45 39 29 41 41
E-Mail kopenhagen-ob@bmaa.gv.at

Schweizer Botschaft

Richelieus Allé 14
2900 Hellerup
Telefon +45 33 14 17 96
Fax +45 33 33 75 51

Auf der Seite der Dänischen Botschaft können Sie alle Infos zum Thema Reisen mit Haustieren nach Dänemark finden. Hier finden Sie auch Infos über die Reise nach Bornholm über Schweden.

Transitreisen mit nicht geimpften Tieren durch Dänemark, um in einem anderen Land Urlaub zu machen, sind nicht erlaubt.

Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier durch einen Chip identifizierbar ist. Diese muss vorgenommen werden, bevor das Tier 8 Wochen alt ist.

EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung

Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.

Hundegesetz

Seit 1.7.2014 gilt in Dänemark ein neues Hundegesetz, zu dem einvernehmlich Fachleute aus Tierschutzvereinen, Tourismusverbänden und dem zuständigen Ministerium gehört wurden. Dieses räumt einige Missverständnisse der Vergangenheit aus und schützt die Vierbeiner noch besser als bislang.

Beispielsweise wird in Streitfällen "mit Biss" ein Hundesachverständiger hinzugezogen, der beurteilt, unter welchen Umständen der Vorfall stattgefunden hat, ob etwa ein Hund im Vorfeld womöglich provoziert wurde oder nicht. Darüber hinaus wird das dänische Wegerecht (Mark- og Vejfredslov) dahingehend geändert, dass Hunde, die versehentlich fremden Privatgrund betreten, ohne Sanktionen bleiben.

Hunde von Urlaubern waren in der Vergangenheit zwar ohnehin nie im Blickfeld von Behörden, doch nun ist jeder Zweifel ausgeschlossen. Allerdings bleibt weiterhin – analog zur Gesetzgebung in mehreren deutschen Bundesländern – das Halten und damit auch die Einfuhr bzw. Mitnahme von dreizehn als besonders gefährlich eingestuften Hunderassen verboten.

Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen ist in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Vergehen werden mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes.

  1. Pitbull Terrier
  2. Tosa Inu
  3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
  4. Fila Brasileiro
  5. Dogo Argentino
  6. Amerikanische Bulldogge
  7. Boerboel
  8. Kangal
  9. Zentralasiatischer Ovtcharka
  10. Kaukasischer Ovtcharka
  11. Südrussischer Ovtcharka
  12. Tornjak
  13. Sarplaninac

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
(Quelle: Justizministerium und Dänische Botschaft)

Leinenpflicht

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

  • In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
  • Dänemark gestattet Hunde an allen Stränden, auch an Blaue Flagge-Stränden, jedoch müssen sie zwischen 1. April und 30. September angeleint sein.
  • Baden dürfen Hunde nur an Stränden ohne Blaue Flagge bzw. zwischen 16. September und 31. Mai dürfen Hunde auch an Stränden mit Blauer Flagge baden, jedoch im April und zwischen 16.-30. September nur mit Leine.

Ins Ferienhaus mit Hund

In vielen Ferienhäusern sind Haustiere willkommen – natürlich gratis! Eine Reihe von Ferienhäusern sind besonders haustierfreundlich: Die Grundstücke haben mind. 1.000 m2 Fläche ohne angelegte Gärten.

Mehr Infos zum Thema "Ferienhaus und Hund" finden Sie bei den einzelnen Vermietungsbüros.

Vorsicht vor Kreuzottern

Im Sommer können Sie vermehrt auch auf Kreuzottern treffen. In der Heide, in den Dünen, in Ferienhausgebieten oder Naturgebieten lebt die artengeschützte dänische Kreuzotter. Normal verzieht sie sich, wenn sie gestört wird, und beißt nur in sehr seltenen Fällen, falls sie sich bedroht fühlt. Wenn man einige Verhaltensregeln beachtet, ist die Chance gebissen zu werden minimal. Falls Ihre Katze oder Ihr Hund gebissen werden, suchen Sie einen Tierarzt auf, um ein Gegengift zu bekommen.

The following countries are part of the Schengen Agreement: 
Denmark, Sweden, Norway, Finland, Iceland, Germany, Austria, Belgium, Holland, Luxembourg, France, Spain, Portugal, Italy, Greece, Estonia, Latvia, Lithuania, Malta, Poland, Slovenia, Slovakia and the Czech Republic.

There is a passport control when entering Denmark from a country outside the Schengen area and some nationalities need a visa to enter Denmark. Following Brexit, UK citizens are not required to have a visa to visit Denmark. You can check visa requirements for your country at the Danish Immigration Service’s website.

Useful information about importation and exportation

Import, Export, Verkauf, Kauf, Lieferung, Erhalt, Herstellung, Verarbeitung und Besitz von Drogen sind in Dänemark Straftaten. Cannabis ist in der Definition von Drogen enthalten.

Alle Waren, auch Alkohol und Tabak, für den persönlichen Gebrauch etc. können von Deutschland und anderen EU-Ländern nach Dänemark eingeführt werden.

Als Richtwerte gelten: 10 Liter hochprozentiger Alkohol, 110 Liter Bier, 20 Liter Südwein (z.B. Portwein, Sherry und Madeira) mit einem maximalen Alkoholanteil von 22 %, 90 Liter Wein, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Tabak.

Quelle: Dänisches Aussenministerium

Auf der Seite der Dänischen Botschaft können Sie sehen, welche Nahrungsmittel Sie nach Dänemark einführen können. Es gibt Einschränkungen bei der  Einfuhr von tierischen Produkten/Frischfleisch nach Dänemark. Für einzelne Warengruppen kann jederzeit aufgrund von aktuellen Ereignissen ein komplettes Einfuhrverbot erteilt werden. Erfahren Sie mehr zu Einfuhr- und Zollbestimmungen beim Dänischen Auswärtigen Amt.

Wohnen Sie außerhalb der EU können Sie sich die Mehrwertsteuer auf die Waren, die Sie mit nach Hause bringen, zurückerstatten lassen (gilt nicht für Serviceleistungen). Bedingung ist, dass die Ware mindestens 300 Kronen kostet und das Geschäft einer der beiden Tax-Free-Organisationen angeschlossen ist.

Hier finden Sie mehr Infos: Tax Free Worldwide und Global Blue Denmark

EU-Bürger, die den europäischen Waffenpass besitzen, können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition einführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der/die Reisende hat eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schieß-Wettbewerb und
  2. Er/sie besitzt einen Waffenschein für die betreffende Waffe und der Besitz der Waffe ist im Heimatland und in Dänemark nicht verboten.

Gaspistolen, Luftgewehre, Tränengassprays und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden. 

Pfeil und Bogen dürfen jedoch nach Dänemark mitgenommen werden. 

Erfahren Sie bei mehr zur Einfuhr von Waffen bei der Dänischen Botschaft.