Parken oder Halten ist grundsätzlich an der rechten Fahrbahnseite erlaubt, ist aber auf Landstraßen und Autobahnen untersagt. Unter den folgenden Umständen ist Halten oder Parken auch untersagt: 

  • Bei durchgezogenen Streifen, und wenn der Abstand von der Markierung bis an das Auto weniger als 3 Meter beträgt.
  • Bei Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerübergang und Radwegausfahrt sowie 10 Meter vor einer Straßenkreuzung.
  • Auf Radwegen und an Fußgängerübergängen.
  • An Bushaltestellen, wo der Bordstein gelb bemalt ist, oder wenn dies nicht der Fall ist, innerhalb einer Entfernung von 12 Metern vom Bushaltestellenschild.

Auf Parkverbot-Schildern kann durch Zusatztafeln bekannt gemacht werden, wann zeitlich begrenztes Parken gestattet ist. Schwarze oder weiße Zahlen bedeuten montags bis freitags, und eingeklammerte Zahlen bedeuten samstags. Rote Zahlen bedeuten sonn- und feiertags.

Widerrechtliches Parken führt eine Strafe in Höhe von DKK 510 (ca. 68 Euro) mit sich, die direkt an Ort und Stelle bezahlt werden kann. Die Polizei kann das Auto auf Rechnung des Besitzers abschleppen lassen. Zur Rechnung hierfür kommt zusätzlich die Geldstrafe.

Eine Parkscheibe ist für zeitlich begrenztes Parken vorgeschrieben.

Ebenfalls untersagt ist eine längere Parkdauer auf Parkplätzen vor Supermärkten. Diese gehören in den allermeisten Fällen zum Eigentum des Supermarktes und unterliegen somit dem Privatrecht des Eigentümers. Der Supermarkt/Gewerbetreibende bestimmt selbst über die Parkmodalitäten; d.h. ob freies Parken erlaubt ist oder ob dafür Gebühren zu entrichten sind. Voraussetzung dafür ist eine deutliche Kenntlichmachung. In den meisten Fällen handhaben die Supermärkte das sehr großzügig und fordern keine Parkgebühren.  Kommt es jedoch zu wiederkehrenden größeren Belegungen der Plätze durch Fremdparker, werden Parkgebühren gefordert. Der Eigentümer engagiert dafür private Unternehmen, die nicht entrichtete Parkgebühren durch Strafzettel verhängen und eintreiben.

Hohe Parkgebühren und Bußbescheide

Beachten Sie die Parkgebühren und Ablaufzeiten! Die Überwachung ist streng, und es werden hohe Strafgebühren verlangt! Bußgeldbescheide können seit 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden, wenn es dabei um mehr als 70 Euro geht.

Informationen zum Parken in Kopenhagen finden Sie hier (auf Englisch).