Aufgrund des Schengener Abkommens entfallen Ausweiskontrollen an den deutsch-dänischen Grenzen. Alle Grenzübergänge können rund um die Uhr passiert werden. Für Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen aus der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich ist jedoch weiter ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (mindestens bis zum Ende des Aufenthalts gültig) mitzuführen. 

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt ein Kinderreisepass.

Kinder (ab 13) müssen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen. Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig.

Früher ausgestellte Dokumente behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. 

Mehr Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen beim Dänischen Auswärtigen Amt finden Sie hier.