EU-Bürger, die den europäischen Waffenpass besitzen, können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition einführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der/die Reisende hat eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schieß-Wettbewerb und
  2. Er/sie besitzt einen Waffenschein für die betreffende Waffe und der Besitz der Waffe ist im Heimatland und in Dänemark nicht verboten.

Gaspistolen, Luftgewehre, Tränengassprays und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden. 

Pfeil und Bogen dürfen jedoch nach Dänemark mitgenommen werden. 

Erfahren Sie bei mehr zur Einfuhr von Waffen bei der Dänischen Botschaft.