Drohnenflüge in Dänemark sind zur Zeit unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

Die Drohne darf max. 25 kg schwer sein und nicht höher als 100 m fliegen. Zur Drohne muss immer Sichtkontakt bestehen und alle Flug-Funktionen müssen 100 % beherrscht werden.

Folgende Entfernungen sind einzuhalten:

  • Militärflughäfen: 8 km
     
  • Sonstige Flughäfen: 5 km
     
  • Gebäude und Privateigentum: 150 m
     
  • Straßen/Autobahnen: 150 m
     
  • Unfallstellen: 200 m

Drohnenflüge in städtischen Gebieten sind nur erlaubt, wenn die Drohne zu beruflich, professionellen Zwecken genutzt wird.

Eine Drohne darf nicht genutzt werden, wenn die Promillegrenze von 0,5 überschritten wurde.

Finden Sie mehr Informationen zu Drohnenregeln in Dänemark hier (auf Englisch).